Seit 2016 hat sich der Einzelhandel in Deutschland freiwillig dazu verpflichtet, Plastiktüten nur noch gegen eine kleine Gebühr an Kunden auszugeben. Dadurch soll die Menge an Plastikmüll weltweit reduziert und die Verbraucher zum Umdenken bewegt werden. Jetzt soll es zusätzlich ein komplettes Verbot für bestimmte Plastiktüten geben. LEICHT BAGS informiert über das kommende Verbot.
20 Minuten – so lange wird eine Plastiktüte genutzt, bevor sie weggeworfen wird. Das ist Ressourcenverschwendung. Durch die Vereinbarung des Handels ist der Verbrauch der Plastiktüten bereits von 68 Tüten pro Kopf im Jahr 2015 auf rund 20 Tüten pro Kopf zurückgegangen, durch ein Verbot soll diese Menge nicht nur weiter reduziert, sondern auf null gebracht werden. Denn noch immer werden Plastiktüten unachtsam weggeworfen und landen nicht in der gelben Tonne, wo sie recycelt werden können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gab deshalb bekannt, dass bereits im Jahr 2020 bestimmte Plastiktüten komplett verboten werden sollen.
Verbot gilt nicht für alle Tüten
Von dem Verbot betroffen sind jedoch nicht alle Plastiktüten, sondern nur solche, die bereits unter die bisherige Vereinbarung mit dem Handel fallen. Also Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer (μm). Auch sogenanntes Bio-Plastik ist betroffen, da es ebenfalls lange Abbau-Zeiten aufweist und die Umwelt dadurch belastet. Allerdings bleiben die sogenannten Hemdchentüten (weniger als 15 Mikrometer Wandstärke), die gerne zum Verpacken von Obst und Gemüse genutzt werden, weiter erlaubt. Die Beutel seien weiterhin zulässig, so das BMU, da es an umweltfreundlichen Alternativen mangele. Auch Taschen über 50 Mikrometer Wandstärke sollen weiterhin erlaubt bleiben, da sie sich problemlos wiederverwenden lassen. Generell gilt: Je öfter eine Tasche oder Tüte verwendet wird, desto umweltfreundlicher wird sie. Allerdings wurden auch Stimmen laut, die für die weiterhin erlaubten Tüten ebenfalls eine Abgabegebühr fordern.
Das Gesetz zum Plastiktüten-Verbot kann bereits innerhalb der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten. Ab dann gilt eine Übergangszeit von einem halben Jahr, in dem Restbestände an die Kunden ausgegeben werden können. Deutschland ist übrigens nicht das einzige Land, das den Verbrauch der Plastiktüten einschränken will oder dies bereits getan hat.
Alternativen bei LEICHT BAGS
Doch Alternativen gibt es genug – auch bei LEICHT BAGS. Neben Papiertragetaschen aus FSC-zertifiziertem Papier bieten sich vor allem Papiertaschen aus Grasfasern oder Bananenblättern an. Aber auch die beliebten Baumwolltaschen lassen sich im Einzelhandel an Kunden ausgeben. Sie sind besonders stabil und langlebig und können deshalb viele Male zum Einsatz kommen. Ebenfalls besonders praktisch und von den Verbrauchern gern angenommen sind faltbare Einkaufstaschen oder Taschen aus Polyester-Material.
Haben Sie Fragen zum Plastiktüten-Verbot? Gern informieren Sie die Experten von LEICHT BAGS näher zu diesem Thema.